Die Amtssignatur ist die elektronische Unterschrift einer Behörde, welche auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht werden kann. Durch eine Bildmarke (vergleichbar einem „Rundsiegel“ im herkömmlichen Schriftverkehr) ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Mit der Signatur selbst ist gewährleistet und überprüfbar, dass das Dokument auch authentisch ist.
Seit 1. Jänner 2011 muss die Amtssignatur auf elektronische Erledigungen von Behörden, die unter das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) fallen, aufgebracht werden. Dies gilt auch für elektronisch erstellte Dokumente, wenn diese ausgedruckt und auf herkömmlichem Wege postalisch versendet werden, sofern diese nicht die Unterschrift des Genehmigenden oder eine Beglaubigung durch die Kanzlei aufweisen.
Da – im Sinne einer durchgängigen elektronischen Abwicklung ein Medienbruch wie manuelles Unterfertigen von Erledigungen vermieden werden sollte, stellt die Amtssignatur im E-Government eine unerlässliche Komponente dar.
IT-Kommunal unterstützt Österreichs Städte und Gemeinden bei der Beschaffung des Amtssignaturzertifikates sowie allen notwendigen Vorkehrungen für die Erstellung des Signaturblocks und der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung der Bildmarke. Das Signieren selbst (Aufbringen der Signaturmerkmale auf ein vorliegendes Dokument, Konvertieren ins pdf-Format und Signieren des Dokuments) erfolgt mit einer eigenen Anwendung, die IT-Kommunal in Kooperation mit dem österreichischen Partnerunternehmen „sendhybrid ÖPBD GmbH“ den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellt.
Preisliste – Amtssignatur-Services
Teilnahmeerklärung (Bestellung) - Amtssignatur & E-Zustellung
Seit 1. Jänner 2011 muss die Amtssignatur auf elektronische Erledigungen von Behörden, die unter das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) fallen, aufgebracht werden. Dies gilt auch für elektronisch erstellte Dokumente, wenn diese ausgedruckt und auf herkömmlichem Wege postalisch versendet werden, sofern diese nicht die Unterschrift des Genehmigenden oder eine Beglaubigung durch die Kanzlei aufweisen.
Da – im Sinne einer durchgängigen elektronischen Abwicklung ein Medienbruch wie manuelles Unterfertigen von Erledigungen vermieden werden sollte, stellt die Amtssignatur im E-Government eine unerlässliche Komponente dar.
IT-Kommunal unterstützt Österreichs Städte und Gemeinden bei der Beschaffung des Amtssignaturzertifikates sowie allen notwendigen Vorkehrungen für die Erstellung des Signaturblocks und der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung der Bildmarke. Das Signieren selbst (Aufbringen der Signaturmerkmale auf ein vorliegendes Dokument, Konvertieren ins pdf-Format und Signieren des Dokuments) erfolgt mit einer eigenen Anwendung, die IT-Kommunal in Kooperation mit dem österreichischen Partnerunternehmen „sendhybrid ÖPBD GmbH“ den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellt.
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