Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist seit 1. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen. Die elektronisch kundzumachenden Dokumente müssen von der Gemeinde vorweg in „einem zuverlässigen Prozess“ erzeugt werden und mit einer Amtssignatur versehen sein.
IT-Kommunal hatte den Auftrag, den Gesamtprozess von der Verordnungserzeugung über die Begutachtung durch die Gemeindeaufsicht bis zur Publikation auf der elektronischen Amtstafel und im Rechtsinformationssystem des Bundes umzusetzen.
IT-Kommunal hatte den Auftrag, den Gesamtprozess von der Verordnungserzeugung über die Begutachtung durch die Gemeindeaufsicht bis zur Publikation auf der elektronischen Amtstafel und im Rechtsinformationssystem des Bundes umzusetzen.