
IFG-SUITE:
KOMPLETTLÖSUNG FÜR DIE UMSETZUNG DES INFORMATIONSFREIHEITSGESETZES
IFG-SUITE als zentrale Lösung für Informationsfreiheit und rechtskonforme IFG-Prozesse
Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit ist mit 1. September 2025 aufgehoben worden. Stattdessen wurde eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, die sowohl eine proaktive Veröffentlichungspflicht als auch ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen umfasst.
Die neue Informationsfreiheit basiert auf zwei Säulen:
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Proaktive Veröffentlichung: Informationen von allgemeinem Interesse werden über ein Informationsregister öffentlich zugänglich gemacht.
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Individueller Informationszugang: Bürger*innen haben das Recht, gezielt Informationen bei öffentlichen Stellen anzufordern.
Die IFG-Suite unterstützt öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung dieser Anforderungen. Sie vereint alle wesentlichen Komponenten in einer integrierten Lösung: das IFG-Portal, das IFG-Verfahren, das Anonymisierungs-Portal und die IFG-Rechtsberatung. Damit können Informationsbereitstellungen, Auskunftsanfragen und interne Prozesse effizient, transparent und rechtssicher abgewickelt werden.
WER IST VOM IFG BETROFFEN?
Das Informationsfreiheitsgesetz betrifft insbesondere:
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Alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die unter die Zuständigkeit des Rechnungshofes fallen
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Unternehmen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung
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Unternehmen und Personen die mit staatlichen Aufgaben betraut sind
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Organe der Bundes- oder Landesverwaltung sowie der Gerichtsbarkeit
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Selbstverwaltungskörper (z. B. Kammern oder Sozialversicherungsträger)
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Alle Gemeinden - unabhängig von ihrer Einwohnerzahl
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Verbände und Organisationen, die Aufgaben von Gemeinden wahrnehmen
UNSERE KOMPLETTLÖSUNG AUF EINEM BLICK
Mit dem IFG-Portal erfüllen Sie die Anforderungen des Informationsfreiheits-gesetzes, indem Sie sowohl der proaktiven Veröffentlich-ungspflicht von Informationen von allg. Interesse als auch der Bereitstellung von Informatio-nen auf Antrag nachkommen.
Das IFG-Verfahren ist ein vollständig digitaler Prozess gemäß §7 IFG – von der Anfrage über die Informationsfreigabe bis zur Bescheidausstellung und Zustellung, alles zentral im System erfasst.
Mit dem Anonymisierungs-Portal anonymisieren Sie PDF- und Word-Dokumente mühelos. KI erkennt automatisch sensible Daten wie Namen, Organisationen, Orte, Konten oder E-Mail-Adressen – schnell, sicher und benutzerfreundlich.
Unser Partner vgp. Götzl Pekar Rechtsanwälte bietet um-fassende Beratung zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – von der Bearbeitung von Informationsbegehren bis zur Vertretung in Rechts-schutzverfahren.



